Öffentliche Bekanntmachung
der Grundsteuern A und B der Städte Ranis und Ziegenrück sowie der Gemeinden Eßbach, Gössitz, Keila, Krölpa, Moxa, Paska, Peuschen, Schmorda, Schöndorf, Seisla und Wilhelmsdorf für das Kalenderjahr 2023 Bis zum In Krafttreten der Haushaltssatzungen des Haushaltsjahres 2023 gelten gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die festgesetzten Abgabensätze nach den Sätzen des Vorjahres weiter. Für die Stadt Ranis werden die …