Nichtamtlicher Teil
Im § 6 Abs. 2 (Anschluss- und Benutzungszwang) der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER (WBS), in der Fassung vom 11.09.2007, zuletzt geändert am 12.12.2012 ist geregelt, dass auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind, der gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§ 5) ausschließlich aus dieser …