Finsing
Wasseranschlussbeitrag für nachträglich ausgebaute Dachgeschosse, Anbauten oder tatsächlich angeschlossene Nebengebäude und Gebäudeteile
Nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Finsing (BGS/WAS) vom 28. November 2016 ist u.a. für nachträglich ausgebaute Dachgeschosse und Hauptgebäudeanbauten oder nachträglich tatsächlich angeschlossene Nebengebäude und Gebäudeteile ein weiterer einmaliger Wasseranschlussbeitrag zu entrichten, sofern hierfür noch keine Beiträge geleistet wurden. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob an der Wasserversorgungsanlage des …