Überörtlich
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich des 3. Exweller Street Food Festivals aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: Ab Freitag, den 25.04.2025 bis Sonntag, den 27.04.2025 wird die gesamte Parkfläche vor dem Sportplatz vollgesperrt. Die Straße „Im Brühl“ ist bis zum Kreisel …