Überörtlich
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der Veranstaltung „Adventszauber im Hiwwelhaus“ im OT Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: Die Verbindung zwischen der „ Mühlenstraße “ und der Straße „ Reitersberg “ (hinter dem Hiwwelhaus) …