Überörtlich
Tausch-und Verschnenkmarkt
Verkehrsrechtliche Anordnung Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des „ Tausch- und Verschenkmarktes“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Ab Samstag, den 30.11.2024 wird für die Zufahrt zum Bauhof der Gemeinde Marpingen eine …