Überörtlich
Örtliche Naturschutzbeauftragte
Umwelt und Naturschutz funktionieren nicht nur über Behörden. Sie leben, vor allem vor Ort, vom ehrenamtlichen Engagement. Deshalb sieht das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) in Paragraf 38 vor, dass die Städte und Gemeinden örtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil berufen und betreuen. Im Ortsteil Alsweiler ist das Ehrenamt des Naturschutzbeauftragen (m/w/d) ab sofort neu zu besetzen. Die örtlichen …