Überörtlich
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Konzertes an der Kneipe „Treff am Brunnen“ aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Ab Freitag, den 29.08.2025 ab 19:00 Uhr bis Samstag, den 30.08.2025 00:00 Uhr werden die Parkplätze neben des …