Überörtlich
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund des Alsweiler Dorffestes aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Ab Freitag, den 14.07.2023 (08:00 Uhr) bis Sonntag, den 16.07.2023 bis 13:00 Uhr wird die „Brunnenstraße“ von der „Tholeyer Straße“ kommend ab …