Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab Juli 2025
Überörtlich
Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab Juli 2025
ab Juli 2025 Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 und der Gemeinderat am …
ab Juli 2025 Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 und der Gemeinderat am …