Bekanntmachung
Überörtlich
Bekanntmachung
Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Marpingen ab Juli 2023 Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der …
Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Marpingen ab Juli 2023 Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der …