Überörtlich
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich einer „ Halloween-Party auf dem Markplatz“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Von Mittwoch, dem 30.10.2024 ab 18:00 Uhr bis Donnerstag, dem 31.10.2024 23:00 Uhr sind die Parkplätze auf dem Marktplatz …