Überörtlich
Änderungsmeldungen zur Niederschlagswassergebühr
Privathaushalte und Unternehmen, deren befestigte Grundstücke an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Marpingen angeschlossen sind, sind verpflichtet für die Entsorgung von Regenwasser in die Kanäle eine Niederschlagswassergebühr zu zahlen. Bauliche Veränderungen an Häusern und Anwesen beeinflussen die Höhe dieser Gebühr. Änderungen an den vorhandenen, bereits ermittelten Flächen sind daher der Gemeinde Marpingen zwingend zu melden. Solche Änderungen …