Räumung und Einebnung von Rasengrabstätten auf dem Friedhof Marpingen ab Juli 2025
Überörtlich
Räumung und Einebnung von Rasengrabstätten auf dem Friedhof Marpingen ab Juli 2025
Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der …
Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der …