Überörtlich
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird im Einvernehmen mit dem Landrat St. Wendel als zuständige Straßenverkehrsbehörde, anlässlich der Kirmes und des Krammarktes im Ortsteil Marpingen, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Am Freitag, den 11. August 2023, bis Mittwoch, den …