Räumung und Einebnung von 11 Rasengrabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab Mai 2023
Überörtlich
Räumung und Einebnung von 11 Rasengrabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab Mai 2023
Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2022 und der Gemeinderat am 26.01.2022 der …
Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2022 und der Gemeinderat am 26.01.2022 der …