Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Marpingen ab Juli 2023
Überörtlich
Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Marpingen ab Juli 2023
Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 und der Gemeinderat am 15.03.2023 der …
Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 und der Gemeinderat am 15.03.2023 der …