Überörtlich
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer Versetzung des Verkehrszeichens aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Die Verkehrsschilder im Bereich „Marienstraße“ gegenüber der Bäckerei Leist werden ca. 10 Meter nach vorne (Höhe Marienapotheke) …